Steuern im Unruhezustand
Pensionierte sind von der Steuerzahlung nicht befreit und einen
AHV Rabatt kennen die Steuerbehörden leider nicht!
Man geht davon aus, dass die Steuerbelastung nach der Pensionierung
tiefer ist als während dem Erwerbsleben. Leider ist die tatsächliche Steuerersparnis oft kleiner als erhofft.
Einkünfte aus Rente und AHV sind zwar tiefer als das frühere Erwerbseinkommen. Dafür gibt es weniger Möglichkeiten an Abzüge.
Rentner die nach dem offiziellen Pensionierungsdatum erwerbstätig
bleiben, können das steuerbare Einkommen mit einem Aufschub der AHV
und/oder Pensionskasse Rente beeinflussen.
Bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter können weiterhin
Zahlungen in die Säule 3a gemacht werden und man profitiert von einem Freibetrag
bei den AHV Beiträgen.
Weitere Informationen bezüglich der AHV
Ob ein Aufschub Sinn macht sollte im Einzelfall geprüft werden. Die aktuelle
Lebenssituation sowie auch die Höhe des Arbeitspensum muss berücksichtig
werden.
SA-Treuhand gewährt Pensionierten/Studenten einen Rabatt von 20%
für das Ausfüllen der Steuererklärung!