Steuerabzug für Liegenschaftsunterhalt

Jedes Jahr ist für die Steuererklärung zu entscheiden, ob der Pauschalabzug oder der Abzug der effektiven Liegenschaftskosten vorgenommen werden kann.

Welche Kosten sind abzugsfähig?

  • Werterhaltende Aufwendungen: Das sind Kosten für Reparaturen und Wartungen, die den Wert Ihrer Liegenschaft erhalten. Diese sind abzugsfähig.
  • Wertvermehrende Aufwendungen: Das sind Kosten für Verbesserungen und Erweiterungen, die den Wert Ihrer Liegenschaft erhöhen. Diese sind nicht abzugsfähig.

Es macht nur Sinn, die tatsächlichen Kosten abzuziehen, wenn diese höher sind als die Pauschale.

Wie funktioniert der Pauschalabzug?

Der Pauschalabzug hängt vom Alter des Gebäudes ab, im Kanton Solothurn:

  • Gebäude, die nicht älter als zehn Jahre sind: 10% des Eigenmietwertes.
  • Gebäude, die älter als zehn Jahre sind: 20% des Eigenmietwertes.

Grössere Arbeiten richtig planen

Wenn Sie eine umfangreiche Renovation planen, deren Kosten Ihr jährliches steuerbares Einkommen übersteigen, sollten Sie diese Arbeiten auf mehrere Jahre verteilen. Eine Faustregel ist, Renovationen, die mehr als die Hälfte Ihres steuerbaren Einkommens kosten, auf zwei Jahre zu verteilen.

Das erreichen Sie, indem Sie die Renovation in zwei Phasen aufteilen oder Arbeiten über den Jahreswechsel hinweg ausführen, z.B. von November bis Februar. Stellen Sie sicher, dass Sie die Kosten des alten und neuen Jahres getrennt auflisten und abrechnen.

Regelmässiger Unterhalt und Steuern

Viele Hausbesitzer führen jedes Jahr kleinere Unterhaltsarbeiten durch, um ihre Liegenschaft in gutem Zustand zu halten. Aus steuerlicher Sicht ist das aber nicht immer optimal, da die Unterhaltskosten selten die Pauschale übersteigen und somit nur die Pauschale abgezogen werden kann. Die tatsächlichen Kosten "verpuffen" ohne steuerliche Wirkung.

Tipp: Unterhalt aufschieben

Um dies zu vermeiden, sollten Sie den Unterhalt auf sogenannte "Unterhaltsjahre" konzentrieren. Führen Sie alle vier bis sechs Jahre größere Unterhaltsarbeiten und Erneuerungen durch. So können Sie die tatsächlichen Kosten abziehen und maximal Steuern sparen.

 Für die Steuerklärung können Sie  in den umfangreichen Unterhaltsjahren die Aufstellung der Liegenschaftskosten ausfüllen und bei den Dokumenten beilegen.